#stayonboard

Go-Live
2020
Status
in Betreuung

Unser Ziel war es, durch eine Ergänzung des Aktiengesetzes zu erreichen, dass Vorstandsmitglieder nicht wie bisher ihr Amt niederlegen müssen, wenn sie wegen der Geburt eines Kindes, wegen längerer Krankheit oder wegen eines Pflegefalls in der Familie vorübergehend ihr Amt nicht wahrnehmen können und wenn sie die damit verbundenen Haftungsrisiken vermeiden möchten.

#stayonboard ist nun Gesetz!

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